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Kurzportrait
Das Aktionkomitee Galmiz – Ja zur
Raumplanung wurde anfangs Dezember 2004
gegründet, mit dem Ziel, die von der Freiburger Kantonsregierung
vorgenommene, bundesrechtswidrige Einzonung bei Galmiz im Grossen
Moos rückgängig zu machen und damit die Ansiedlung einer sehr
grossen Pharmafabrik einer US-Firma an diesem Standort zu
verhindern.
Das Aktionskomitee Galmiz – Ja zur
Raumplanung versteht sich als überparteiliche Bewegung, die sich
einsetzt für die haushälterische Bodennutzung, für die Bewahrung der
Landschaft und einer bodenabhängigen Landwirtschaft mit gesunder
Nahrungsmittelproduktion sowie für eine geordnete Besiedelung, die
den Grundsätzen der Ökologie und der sparsamen Nutzung des
unvermehrbaren Gutes Boden entspricht.
Dem Aktionskomitee gehören rund 640 Personen
aus allen Bevölkerungsschichten, Landesteilen und Berufgruppen an.
Fazit der
bisherigen Aktivitäten
Was den umstrittenen Standort für eine
Industrieansiedlung bei Galmiz anbelangt, hat das Komitee seine
Ziele vollumfänglich erreicht. Eine nationale Kundgebung am 3. April
2005 und verschiedene
Medienanlässe stiessen auf
ein landesweites Interesse.
Am 24. Januar 2006 hat die US-Firma Amgen
öffentlich bekannt gegeben, auf die Errichtung der geplanten Pharmafabrik auf den ihr von
Kanton angebotenen Areal
im grossen Moos zu verzichten und das Vorhaben stattdessen in
Irland zu verwirklichen. Was für manche als verpasste Chance
erschien und Bedauern auslöste, ist aus der Sicht einer gesunden
Raumordnung und einer nachhaltigen Entwicklung ein positiver
Meilenstein. Wirtschaftlich geht es der Schweiz heute so gut, wie
schon lange nicht mehr. Tausende von neuen Arbeitsplätzen sind in
den vergangenen zwei
Jahren errichtet worden, ohne dass dafür neue Bauten auf der
grünen Wiese errichtet wurden!
Aus dem Sündenfall Galmiz ist somit ein Glücksfall geworden. Das
fragliche Areal im Umfang von mehr als 50 Fussballfeldern ist wieder
der Landwirtschaftszone zugeteilt. Damit wurde das verletzte
Raumplanungsrecht wieder hergestellt und ein verhängnisvoller
Präzedenzfall
abgewendet.
Die Probleme sind damit allerdings noch
nicht gelöst. Wir sind nach wie vor der Meinung, der Fall Galmiz sei
nicht eine Frage der ungenügenden Gesetzgebung, sondern einer
notorisch
ungenügenden,
zum Teil sogar missbräuchlichen Anwendung der geltenden
Gesetze. Der Landschaftsverbrauch und die Zersiedelung werden
weitergehen, wenn nicht auf Verfassungsebene ein klares Zeichen
gesetzt wird.
Galmiz hat nun
den Anstoss zur Lancierung einer Volksinitiative gegeben.
Eine Projektgruppe, der neben Pro Natura,
der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz auch unser Aktionskomitee
sowie eine Reihe weiterer Organisationen angehören , hat den
Text für einen neuen Verfassungsartikel 75 über die Raumplanung
ausgearbeitet. Dessen zentrale Bestimmungen
lauten:
1) Bund und
Kantone sorgen für eine haushälterische Nutzung des Bodens, den
Schutz des Kulturlandes, die geordnete Besiedelung des Landes und
die Trennung des Baugebiete vom
Nichtbaugebiet.
2)
Während 15 Jahren nach Annahme dieses Artikel darf die Gesamtfläche
der Bauzonen nicht erweitert werden. Neue Bauzonen sind
flächenmässig zu kompensieren.
Ende
Januar wird die Gründungsversammlung des Trägervereins für die
Verfassungsinitiative stattfinden. Wenn alles programmgemäss
verläuft, kann nach dem 1. Quartal mit der Unterschriftensammlung
begonnen werden.
Kontaktadresse
hweiss@bluewin.ch ;
H.
Weiss, Gesellschaftsstrasse 14 A,
3012
Bern.
Tel.
031 301 28 36 oder 079 819 78 72
www.galmizgm.ch
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