Unterschriftenbogen zur Eidgenössische Initiative Raum für Mensch und Natur (Landschaftsinitiative)

 

Kurzportrait

Das Aktionkomitee Galmiz – Ja zur Raumplanung wurde anfangs Dezember 2004 gegründet, mit dem Ziel, die von der Freiburger Kantonsregierung vorgenommene, bundesrechtswidrige Einzonung bei Galmiz im Grossen Moos rückgängig zu machen und damit die Ansiedlung einer sehr grossen Pharmafabrik einer US-Firma an diesem Standort zu verhindern.

Das Aktionskomitee Galmiz – Ja zur Raumplanung versteht sich als überparteiliche Bewegung, die sich einsetzt für die haushälterische Bodennutzung, für die Bewahrung der Landschaft und einer bodenabhängigen  Landwirtschaft mit gesunder Nahrungsmittelproduktion sowie für eine geordnete Besiedelung, die den Grundsätzen der Ökologie und der sparsamen Nutzung des unvermehrbaren Gutes Boden entspricht.

Dem Aktionskomitee gehören rund 640 Personen aus allen Bevölkerungsschichten, Landesteilen und Berufgruppen an.

Fazit der bisherigen Aktivitäten

Was den umstrittenen Standort für eine Industrieansiedlung bei Galmiz anbelangt, hat das Komitee seine Ziele vollumfänglich erreicht. Eine nationale Kundgebung am 3. April 2005  und verschiedene Medienanlässe stiessen auf  ein landesweites Interesse.

Am 24. Januar 2006 hat die US-Firma Amgen öffentlich bekannt gegeben, auf die Errichtung der geplanten  Pharmafabrik auf den ihr von Kanton angebotenen Areal  im grossen Moos zu verzichten und das Vorhaben stattdessen in Irland zu verwirklichen. Was für manche als verpasste Chance erschien und Bedauern auslöste, ist aus der Sicht einer gesunden Raumordnung und einer nachhaltigen Entwicklung ein positiver Meilenstein. Wirtschaftlich geht es der Schweiz heute so gut, wie schon lange nicht mehr. Tausende von neuen Arbeitsplätzen sind in den vergangenen zwei  Jahren errichtet worden, ohne dass dafür neue Bauten auf der grünen Wiese errichtet wurden!

Aus dem Sündenfall Galmiz ist somit  ein Glücksfall geworden. Das fragliche Areal im Umfang von mehr als 50 Fussballfeldern ist wieder der Landwirtschaftszone zugeteilt. Damit wurde das verletzte Raumplanungsrecht wieder hergestellt und ein verhängnisvoller Präzedenzfall  abgewendet.

Die Probleme sind damit allerdings noch nicht gelöst. Wir sind nach wie vor der Meinung, der Fall Galmiz sei nicht eine Frage der ungenügenden Gesetzgebung, sondern einer notorisch  ungenügenden,  zum Teil sogar missbräuchlichen Anwendung der geltenden Gesetze. Der Landschaftsverbrauch und die Zersiedelung werden weitergehen, wenn nicht auf Verfassungsebene ein klares Zeichen gesetzt wird.

Galmiz hat nun den Anstoss zur Lancierung einer Volksinitiative gegeben. Eine Projektgruppe, der neben Pro Natura, der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz auch unser Aktionskomitee sowie eine Reihe weiterer Organisationen angehören , hat den Text für einen neuen Verfassungsartikel 75 über die Raumplanung ausgearbeitet. Dessen zentrale Bestimmungen lauten:

1) Bund und Kantone sorgen für eine haushälterische Nutzung des Bodens, den Schutz des Kulturlandes, die geordnete Besiedelung des Landes und die Trennung des Baugebiete vom Nichtbaugebiet.

2) Während 15 Jahren nach Annahme dieses Artikel darf die Gesamtfläche der Bauzonen nicht erweitert werden. Neue Bauzonen sind flächenmässig zu kompensieren.

Ende Januar wird die Gründungsversammlung des Trägervereins für die Verfassungsinitiative stattfinden. Wenn alles programmgemäss verläuft, kann nach dem 1. Quartal mit der Unterschriftensammlung begonnen werden.

Kontaktadresse   

hweiss@bluewin.ch ;

H. Weiss, Gesellschaftsstrasse 14 A,

3012 Bern.

Tel. 031 301 28 36 oder 079 819 78 72

www.galmizgm.ch